Navigation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages, Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann in Textform (z.B. Fax, E-Mail) erfolgen.
(2) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ein Angebot zur Durchführung der Leistungen als Referent, Speaker,… gesondert in Textform übersenden.
(3) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Entgegenstehende oder von diesen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde.

§ 2 Vergütung
Alle Angebote des Auftragnehmers verstehen sich als Nettoangebote zuzüglich Reisekosten, Übernachtungskosten und Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen zeitnah nach Erbringung in Rechnung. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Bezahlung fällig.

§ 3 Rücktritt durch den Auftraggeber
(1) Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag oder bei Nichtzustandekommen einer Veranstaltung ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für den Zugang der Rücktrittserklärung.
(2) Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 50 % des vereinbarten Honorars nebst Umsatzsteuer zuzüglich Stornierungskosten des Auftragnehmers für durch diesen gebuchte Übernachtungen und Reisemöglichkeiten.
(3) Bei Zugang der Rücktrittserklärung weniger als 4 Wochen bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 75 % des vereinbarten Honorars nebst Umsatzsteuer zuzüglich Stornierungskosten für durch diesen gebuchte Übernachtungen und Reisemöglichkeiten.
(4) Bei Zugang der Rücktrittserklärung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 85 % des vereinbarten Honorars nebst Umsatzsteuer zuzüglich Stornierungskosten für durch diesen gebuchte Übernachtungen und Reisemöglichkeiten.
(5) Ist der Auftragnehmer in der Lage, am abgesagten Termin einen anderen Auftrag anzunehmen, reduziert sich das Ausfallhonorar um die anderweitig verdienten Beträge.

(6) Sollte der Auftraggeber einen für den Auftragnehmer akzeptablen Ersatztermin anbieten und die vertraglichen Leistungen an diesem erbracht werden, fällt kein Ausfallhonorar an.

§ 4 Rücktritt durch den Auftragnehmer
(1) Falls der Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag nicht wahrnehmen kann, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast für den Zugang der Rücktrittserklärung.
(2) Ein weitergehender Schadenersatz wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber einen adäquaten Ersatztermin anzubieten, an dem die Leistung nachgeholt werden kann. Sollte die Leistung an dem Ersatztermin erbracht werden, wird die vereinbarte Vergütung, wie unter § 2 geregelt, geschuldet.

§ 5 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte des Auftragnehmers. Dies betrifft insbesondere Präsentationen, Unterlagen oder Inhalte, die nur mit schriftlicher vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie

öffentlichen Wiedergabe oder dem öffentlichen Zugänglichmachen genutzt werden dürfen.
(2) Das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Social-Media-Plattformen,… bedarf einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Über die Verwendung der Inhalte wird ein separater Lizenzvertrag geschlossen, der die Vergütung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für das Bereitstellen der Inhalte regelt.
(3) Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Veranstaltung in Ton, Bild oder Film ohne Kenntnis und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers aufzunehmen. Sollte die Zustimmung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber im Vorfeld eingeholt werden, wird ebenfalls ein separater Lizenzvertrag zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen, der die gesonderte Vergütung regelt.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Logo und den Namen des Auftraggebers auf seiner Homepage als Referenz zu verwenden.

§ 6 technische Ausstattung
(1) Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung seiner Leistung einen Beamer, eine Leinwand, eine Verstärkeranlage und ein Head-Set am Erfüllungsort zur Verfügung stellt.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eigenes technisches Equipment vorzuhalten oder zum Termin mit sich zu führen. Sollte der Auftraggeber kein Equipment vorhalten, wird dies auf seine Kosten durch den Auftragnehmer angemietet.

§ 7 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an einer Veranstaltung entstehen. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass für den Abschluss, die Durchführung und alle zu regelnden Belange des Auftrages ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist gem. § 38 ZPO ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung München.

§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sollte zwischen den Vertragsparteien keine Einigung über die ergänzende Auslegung erzielt werden können, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

Losa buchen

Als Speaker oder Gesundheitsmotivator

 

Losa live

Als Speaker oder Gesundheitsmotivator